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Der Verein stellt sich vor

Zahlen, Daten, Fakten

  • gegründet: 1955
  • Anzahl der Mitglieder: 140
  • davon Kinder und Jugendliche: 70
  • Fans des KCC: unendlich

Unser Karnevalsheft 2022/2023

Bildschirmfoto 2024-01-16 um 21.43.37

Närrische Gesetze

Jeder hat selbst und närrisch verkleidet zu erscheinen.

Der Elferrat hat die Amtsgewalt. §§ können spontan geändert werden. Für die Einhaltung der Gesetze sorgt die Saalpolizei.

Schlechte Laune, finstere Gesichter und sonstige unangenehme Alltagsmerkmale haben an der Garderobe zu verbleiben.

Jeder hat für Stimmung zu sorgen und das Tanzbein so hoch wie möglich zu schwingen.

Alle Dekorationen und Einrichtungsgegenstände sind an ihrem Platz zu belassen und nicht für Kraftübungen zu verwenden.

Alle verzehrten Speisen und Getränke müssen mit nach Hause genommen werden.

Zum Schluss der Veranstaltung ist der Saal zügig zu verlassen. Liegengebliebene Gäste werden hinausgefegt.

Diese Gesetze treten am 11.11. in Kraft und enden erst am Aschermittwoch.

Der karnevalistische Schlachtruf ist von jedem zu erwidern, ganz egal in welchen Räumen er ertönt.

Bei steigender Hitze ist es jedermann gestattet Kleidungsstücke abzulegen. Brillen und Toupets sind am Körper zu belassen.

Sämtliche Verstöße gegen diese Gesetze werden vom Elferrat und der Saalpolizei mit Kerkerhaft und härteren Strafen geahndet.